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Die Kinderrechte

1. Das Recht auf Gleichbehandlung und Schutz vor Diskriminierung unabhängig von Religion, Herkunft und Geschlecht.

2. Das Recht auf einen eigenen Namen und eine Staatszugehörigkeit.

3. Das Recht auf Gesundheit.

4. Das Recht auf Bildung und Ausbildung.

5. Das Recht auf Freizeit, Spiel und Erholung.

6. Das Recht auf eine eigene Meinung und sich zu informieren, mitzuteilen, gehört zu werden und zu versammeln.

7. Das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung und eine Privatsphäre.

8. Das Recht auf sofortige Hilfe in Katastrophen und Notlagen wie Armut, Hunger und Krieg und auf Schutz vor Vernachlässigung, Ausnutzung und Verfolgung

9. Das Recht auf eine Familie, elterliche Fürsorge und ein sicheres Zuhause.

10. Das Recht auf Betreuung bei Behinderung

Als familienergänzende Einrichtung sehen wir uns in der Pflicht, dass wir uns die Kinderrechte in unserem täglichen Handeln immer wieder vor Augen halten und wachsam sind.

 

Schutzauftrag

Unser Schutzauftrag umfasst klare und transparente Strukturen und gibt uns Regeln vor, wie wir bei einem Verdacht der Kindeswohlgefährdung § 8a SGB 8 handeln. Wir sind gesetzlich dazu veranlasst, ein individuell auf unser Haus abgestimmtes Schutzkonzept zu erstellen. Dies liegt ihnen zur Einsicht in unserer Einrichtung vor. Unser Versprechen:

1.) Wir nehmen Meinungen ernst und suchen nach Lösungen

2.) Wir geben klare Regeln und transparente Strukturen

3.) Wir sind offen, was das Rollen- und Geschlechterbild betrifft

4.) Wir machen Kinder stark für das Leben

5.) Wir schaffen Balance von Nähe und Distanz

6.) Wir bieten den Kindern Entscheidungsfreiräume

7.) Wir gestalten die Räume nach den Bedürfnissen der Kinder

8.) Wir schaffen Transparenz und ermöglichen Zusammenarbeit